Weiter zum Inhalt

 

Hier finden Sie die Anträge und Anfragen der GRÜNEN Fraktion der Gemeindevertretung in Groß-Zimmern.

Horizontale graue Linie zum opt. Aufteilen von Seiten

Verbesserung der Betreuung von Kindern im U3 Bereich

Ergänzung der Beschlussvorlage zur Gemeindevertretung am 8.11.2011:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, regelmäßig schriftliche Berichte über den Stand der Errichtung der Betreuungseinrichtung (z.B. Planung, Bau, Kosten, Trägervergabe) in den Sitzungen der Ausschüsse vorzulegen. Für deren Erläuterung und Beratung ist jeweils ein eigener Tagesordnungspunkt vorzusehen.

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: 11-11-08 Ergänzung U3-Betreuung

Horizontale graue Linie zum opt. Aufteilen von Seiten

Weichmacher in Kitas

Antrag auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.11.2011:

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass der Gemeindevorstand die Belastung der Kindertagesstätten der Gemeinde durch Schadstoffe, insbesondere Weichmacher aus Spielzeugen, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen sowie Bauteilen untersuchen lässt. Die Untersuchungen sollen im Rahmen der Aktion „Kitas unter der Lupe – Zukunft ohne Gift“ durchgeführt werden. Der Gemeindevorstand soll das Ergebnis der Untersuchungen veröffentlichen.

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: 11-08-14_Weichmacher

Ergebnis:

Der Antrag wurde von der Gemeindevertretung mit 25 Ja, 3 Nein und 7 Enthaltungen eindeutig angenommen und befürwortet!

Horizontale graue Linie zum opt. Aufteilen von Seiten

 Bürgerversammlung zum HH Plan 2012

Antrag der GRÜNEN Fraktion für die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung Groß-Zimmern am 13.09.2011

Die Vorbereitung zur Aufstellung des HH-Plans 2012 der Gemeinde soll so rechtzeitig erfolgen und so aufbereitet werden, dass die Eckdaten und Grundzüge des Plans im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt werden können.

Die Daten sind darüber hinaus der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, mit dem Ziel eine umfassende Bürgeranhörung zu ermöglichen, bevor der Plan in den Gemeindegremien erörtert wird.

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: Antrag.11-07-05_BürgerversammlungHH

Ergebnis:

Der Antrag wurde von der Gemeindevertretung einstimmig angenommen und befürwortet!

 

Horizontale graue Linie zum opt. Aufteilen von Seiten

L 3115 zwischen Groß-Zimmern und Gundernhausen

Anfrage der GRÜNEN Fraktion für die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung Groß-Zimmern am 13.09.2011

Voller in der PDF-Datei zum Download:  Antrag.11-07-05westl._Darmstädter_Straße

Horizontale graue Linie zum opt. Aufteilen von Seiten

Ehrungsordnung der Gemeinde Groß-Zimmern

Antrag der GRÜNEN Fraktion für die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.09.2011

Die Gemeindevertretung möge beschließen: Dem § 4 Abs. 1 Satz 1 der Ehrungsordnung der Gemeinde Groß-Zimmern wird folgender Satz 2 angefügt: „Eine Kumulation zeitgleicher Ehrenamts- und/oder Mandatszeiten ist ausgeschlossen.“

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: Antrag.11-07-05_Ehrungsordnung

 

Ergebnis:

Der Antrag wurde in der Gemeindevertretung fast einstimmig befürwortet: 30 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.

Horizontale graue Linie zum opt. Aufteilen von Seiten

Kinderbetreuung in Groß-Zimmern

Ergänzungsantrag für die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.08.201

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Das Betreuungskonzept für die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde ist in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zur Erörterung und Beschlussfassung vorzulegen. Es ist durch eine Übersicht der voraussichtlich in den nächsten 5 Jahren anfallenden Investitions- und Personalkosten in diesem Bereich zu ergänzen.
  2. Der Gemeindevertretung ist in Zukunft halbjährlich über die Entwicklung des Bedarfs an Betreuungsplätzen (U3 und Ü3) zu berichten.
  3. Es ist ein Modell zu entwickeln, das flexible, den Bedürfnissen der Eltern angepasste, Betreuungszeiten ermöglicht. Dabei ist zu gewährleisten, dass Betreuungszeiten zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr in mindestens einer der Einrichtungen angeboten werden.
  4. Im Hinblick auf die Einführung flexibler Betreuungszeiten ist ein hierfür geeignetes Gebührenmodell zu entwickeln und vorzustellen.

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: Ergänzungsantrag.11-08-01_Kinderbetreuung.

Horizontale graue Linie zum opt. Aufteilen von Seiten

Messungen von Fluglärm und deren Auswertung

Ist es zutreffend, dass seit dem 11. Mai keine Messungen von Fluglärm in Groß-Zimmern mehr stattfinden?

Wenn ja:

  • Wodurch ist die Einstellung der Lärmmessungen begründet?
  • Was wurde unternommen, um die Einstellung der Messungen zu verhindern?
  • Was ist notwendig, um die Fortführung der Messungen zu gewährleisten?
  • Welche Konsequenzen zieht der Gemeindevorstand aus den bisherigen Messergebnissen?
  • Wann und durch wen wird eine abschließende Bewertung der Messergebnisse erfolgen?

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: Anfrage.11-07-24_Lärmmesssung

Horizontale graue Linie zum opt. Aufteilen von Seiten

Gebäude der Ahmadiyya-Gemeinde am Waldeck

Anfrage für die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.09.2011

Die Samstagsausgabe vom 14.05.2011 des amtlichen Mitteilungsblattes der Gemeinde Groß-Zimmern gab im redaktionellen Teil zu erkennen, dass das am Waldeck gelegene Gebäude der Ahmadiyya-Gemeinde – mit Duldung der Verwaltung – seit zwei Jahren als Büro und Gebetsraum genutzt werde.

Wir gehen davon aus, dass diese – bislang unwidersprochen gebliebene – Aussage zutrifft. Wir gehen ferner davon aus, dass die Duldung durch die Verwaltung offizielles Verwaltungshandeln im Auftrag der Gemeinde Groß-Zimmern darstellt und dass hiermit sowohl das Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) als auch die ungestörte Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG) gewährleistet werden soll.

Der Schutz dieser Grundrechte wird ausdrücklich begrüßt. Da jedoch allgemein bekannt ist, dass die bauaufsichtliche Zulässigkeitsprüfung bzw. Genehmigung nicht durch eine Duldung seitens der Gemeindeverwaltung ersetzt werden kann, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Was beabsichtig die Gemeindeverwaltung nach dem Gerichtsurteil aus Kassel zu tun?
  2. Wie will der Gemeindevorstand das Eigentum der Ahmadiyya-Gemeinde einschließlich deren Nutzungsinteressen für das Anwesen am Waldeck auf rechtlich gesicherter Grundlage i. S. von Art. 14 Abs. 1 GG künftig gewährleisten?
  3. Welche Maßnahmen beabsichtigt der Gemeindevorstand zur ungestörten Religionsausübung der Ahmadiyya-Gemeinde i. S. von Art. 4 Abs. 2 GG, wenn die Bauaufsichtsbehörde die seitens der Ahmadiyya-Gemeinde beabsichtigte und seitens der Gemeinde Groß-Zimmern bislang offenbar geduldete Nutzung untersagt?
  4. Ist ein Weiterbetrieb des bisherigen Gotteshauses ohne Minarett  denkbar? Könnte sich auf dieser Grundlage eine einvernehmliche Einigung zwischen der Gemeinde Groß-Zimmern und der Ahmadiyya-Gemeinde abzeichnen?
  5. Wie hoch wird voraussichtlich die Entschädigung ausfallen, die die  Gemeinde Groß-Zimmern für den Vertrauensschaden (§ 39 BauGB) leisten muss, wenn die Ahmadiyya-Gemeinde ihre Nutzungsabsichten auf dem für religiöse Zwecke erworbenen Anwesen endgültig aufgeben muss?

Voller Text mit Begründung in der PDF-Datei zum Download: 11-05-15Moschee

Horizontale graue Linie zum opt. Aufteilen von Seiten

 

 

 

Schreibe einen Kommentar